UMZUG ODER
EIGENTÜMERWECHSEL?
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WICHTIG: IMMER MINDESTENS 14 TAGE VOR SCHLÜSSELÜBERGABE.
Veränderte Meldefristen durch den 24 h Strom-Lieferantenwechsel
Mit § 20a Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetzes wurde die Umsetzung einer EU-Richtlinie, der sogenannte 24 h Strom-Lieferantenwechsel, festgelegt. Die Bundesnetzagentur hat den erforderlichen Fahrplan festgelegt, der den Verbrauchern den schnellen Wechsel des Energieversorgers ermöglichen soll.
Diese gesetzliche Vorgabe trat zum 06. Juni 2025 in Kraft und bedeutet, dass bevorstehende Eigentumswechsel, Einzüge, Auszüge, An- und Abmeldungen immer mindestens 14 Tage im Voraus (d. h. konkret vor Schlüsselübergabe) an den bisherigen oder neuen Energieversorger gemeldet werden müssen. Nur so kann eine stichtagsgenaue Abrechnung garantiert werden.
Die Zählerstände für Strom und Wasser, die bei der Schlüsselübergabe festgehalten wurden, müssen im Anschluss nachgereicht werden, um eine verbrauchsgenaue Abrechnung erhalten zu können. Diese können Sie ganz einfach per E-Mail an service@stadtwerke-wt.de melden.
Was möchten Sie melden?
Wählen Sie Ihr Anliegen und füllen Sie das passende Formular aus. Wir kümmern uns um den Rest.
Sie ziehen ein? Geben Sie hier Ihre neue Adresse und die Zähler Nr. an, den Rest erledigen wir. Die Zählerstände reichen Sie erst nach der Schlüsselübergabe nach. Bitte melden Sie Ihren Einzug mindestens 14 Tage vor der Schlüsselübergabe.
Sie ziehen aus? Geben Sie hier Ihre bisherige Adresse und die Zähler Nr. an. Die Zählerstände reichen Sie erst nach der Schlüsselübergabe nach. Bitte melden Sie Ihren Auszug mindestens 14 Tage vor der Schlüsselübergabe, damit Ihr Vertrag pünktlich endet.
Eigentümerwechsel? Es gelten dieselben Angaben wie beim Auszug. Zusätzlich benötigen wir einen Nachweis zum Eigentümerwechsel, zum Beispiel eine Kopie der notariellen Urkunde oder einen Grundbuchauszug.
Häufige Fragen zum 24 h Lieferantenwechsel
Was ist der Lieferantenwechsel Strom in 24 Stunden?
Mit § 20a Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetzes wurde die Umsetzung einer EU-Richtlinie, der sogenannte 24 h Lieferantenwechsel, festgelegt. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern soll unter Einhaltung der entsprechenden Kündigungsfrist ein möglichst schneller Wechsel des Versorgers ermöglicht werden. Ziel dieser Regelung ist, eine möglichst verbraucherfreundliche, schnelle und flexible Energieversorgung anbieten zu können.
Ab wann greift der Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden?
Ab dem 6. Juni 2025 müssen alle Energieversorger den Lieferantenwechsel (außerhalb einer vertraglich geschlossenen Laufzeit) innerhalb von 24 Stunden gewährleisten. Diese Gewährleistung bezieht sich auf die technische Umsetzung. Grundvoraussetzung hierfür ist die rechtzeitige An- und Abmeldung unter Einhaltung der entsprechenden Fristen.
Kann ich meinen Stromvertrag jetzt wirklich innerhalb von 24 Stunden wechseln?
Nein. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel betrifft die technische Abstimmung im Hintergrund und nicht Ihre Vertragslaufzeiten. Sie erhalten künftig schneller eine Rückmeldung, ab wann Ihr neuer Vertrag starten kann. Kündigungsfristen bei Ihrem bisherigen Anbieter bleiben bestehen.
Was bedeutet 24 h in diesem Zusammenhang? Es bedeutet nicht, dass Sie innerhalb von 24 h den Wechsel durch den neuen Lieferanten bestätigt bekommen, sondern, dass die Energieversorgung durch den Lieferanten aus technischer Sicht innerhalb von 24 h gewechselt werden kann.
Was bedeutet in diesem Zusammenhang „ein Werktag“?
Darunter sind alle Tage zu verstehen, die kein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sind. Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewiesen wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag. Der 24.12. und der 31.12. eines jeden Jahres gelten als Feiertage.
Welche Auswirkung hat der 24 h Lieferantenwechsel auf meinen bestehenden Vertrag?
Keine. Die im Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen bleiben bestehen. In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist weiterhin 14 Tage.
Was muss ich künftig beachten?
Umzugsmeldung: Sollten Sie umziehen, müssen Sie uns dies rechtzeitig im Voraus, mindestens jedoch 14 Tage vor Schlüsselübergabe, mitteilen. Andernfalls kann eine pünktliche Abmeldung nicht erfolgen und Sie bleiben somit auch nach dem tatsächlichen Auszug weiterhin Vertragspartner.
Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen und Informationen fristgerecht eingereicht werden:
- Mitteilung per E-Mail oder schriftlich mind. 14 Tage im Voraus mit Verzugsadresse für die Abschlussrechnung, Angaben über den Vermieter und geplanter Zeitpunkt der Schlüsselübergabe
- Nach Schlüsselübergabe werden die erfassten Zählerstände per E-Mail oder schriftlich schnellstmöglich nachgereicht, um eine verbrauchsgenaue Schlussabrechnung erstellen zu können
Wichtig: Umzüge können nicht mehr in die Vergangenheit umgesetzt werden! Umzüge können nicht telefonisch angemeldet werden!
Warum ist die Marktlokations-ID jetzt so wichtig?
Die MaLo-ID (Marktlokations-ID) ist seit Juni 2025 der zentrale Schlüssel für einen schnellen und reibungslosen Stromanbieterwechsel. Nur wenn Sie diese 11-stellige Kennung beim Vertragsabschluss angeben, kann der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel zuverlässig gestartet werden. Die MaLo-ID dient dazu, Ihre Abnahmestelle eindeutig zu identifizieren. Dadurch ist ein Missbrauch durch unbefugte Dritte nahezu ausgeschlossen.
Das sollten Sie wissen:
- Die Angabe der Zählernummer allein reicht künftig nicht mehr aus, um den Wechselprozess sofort zu starten.
- Die MaLo-ID identifiziert Ihren Stromanschluss eindeutig, ähnlich wie eine IBAN beim Bankkonto.
- Sie finden sie auf Ihrer letzten Jahresabrechnung.
- Falls Sie gerade umziehen und die MaLo-ID in Ihrem neuen Zuhause noch nicht kennen, können Sie diese auch beim Eigentümer oder Vormieter erfragen. Sollte das nicht möglich sein, können wir sie über Ihre Zählernummer beim Netzbetreiber anfordern. Das führt jedoch zu einem Zeitverzug bei der Bearbeitung.
Oftmals ist die MaLo-ID auch im Übergabeprotokoll Ihres Vermieters bei der Schlüsselübergabe hinterlegt. Unser Tipp: Halten Sie Ihre MaLo-ID möglichst vor Vertragsabschluss bereit. Damit stellen Sie sicher, dass Ihr Liefertermin schnellstmöglich geklärt werden kann.
Warum kann sich die Bearbeitung Ihres Stromvertrags verzögern?
Die Einführung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels ist eine umfangreiche Umstellung im gesamten Strommarkt. Da alle Marktpartner gleichzeitig neue Prozesse umsetzen, kann es in der Übergangsphase nach dem 6. Juni 2025 vereinzelt zu Verzögerungen in der Bearbeitung von Stromverträgen kommen.
Warum ist es so wichtig, meinen Umzug frühzeitig zu melden?
Seit dem 6. Juni 2025 können Ein- und Auszüge nicht mehr rückwirkend gemeldet werden. Nur wenn Sie uns Ihren Umzug rechtzeitig mitteilen, idealerweise 14 Tage im Voraus, können wir sicherstellen, dass Ihr Vertrag zum richtigen Zeitpunkt startet oder endet.
Wie kann ich meinen Zählerstand bei einem Umzug melden?
Sie können Ihren Zählerstand entweder über unser Kundenportal online übermitteln, per E-Mail an service@stadtwerke-wt.de oder Sie tragen den Zählerstand in das Umzugsformular ein.
Was passiert, wenn ich meinen Einzug oder Auszug zu spät melde?
Beim Einzug: Sie werden automatisch vom örtlichen Grundversorger beliefert, meist zu höheren Konditionen als bei Ihrem Wunschanbieter. Außerdem könnte Ihr Vormieter oder Vermieter für die Stromkosten der ersten Tage verantwortlich bleiben, sofern sich dieser nicht ordnungsgemäß abgemeldet hat.
Beim Auszug: Ihr Vertrag läuft weiter, bis Sie sich abmelden. Sie müssten also weiterbezahlen, obwohl Sie nicht mehr dort wohnen.
Bin ich trotzdem mit Strom versorgt, auch wenn es Verzögerungen gibt?
Ja. Sie sind jederzeit mit Strom versorgt. In solchen Fällen übernimmt vorübergehend der örtliche Grundversorger.
Wer ist verpflichtet, An- und Abmeldungen zu tätigen?
Grundsätzlich verpflichtet sind alle Parteien, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter, sich fristgerecht an- und abzumelden bzw. entsprechende Wechselmitteilungen zu tätigen. Insbesondere in unserem Grundversorgungsgebiet, in dem Zähler ohne Folgemeldung automatisiert auf die Eigentümer angemeldet werden, empfehlen wir allen Vermieterinnen und Vermietern, selbst eine Meldung beim Energieversorgungsunternehmen zu tätigen. Auch wenn es zu einem Leerstand kommt, sollten Eigentümerinnen und Eigentümer selbst tätig werden. Hier gilt das Motto: Doppelt hält besser.
Keinerlei Meldung führt in der Regel zu Unstimmigkeiten bei der Abrechnung und einem hohen Klärungsaufwand, wer welche Kosten zu tragen hat. Dies kann mit einer rechtzeitigen und vollständigen An- bzw. Abmeldung vermieden werden.
Was gilt bei einem Eigentümerwechsel?
Bei Eigentümerwechseln gelten dieselben Bestimmungen wie bei Ein- und Auszügen, mit dem Unterschied, dass ein Eigentümerwechselnachweis erbracht werden muss, z. B. in Form einer Kopie der notariellen Urkunde oder eines Grundbuchauszugs.
Hinweis: Umzüge können nicht rückwirkend und nicht telefonisch angemeldet werden. Die bei der Schlüsselübergabe erfassten Zählerstände für Strom und Wasser reichen Sie bitte im Anschluss per E-Mail an service@stadtwerke-wt.de nach, damit wir Ihre Abrechnung verbrauchsgenau erstellen können.